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Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte – wichtige Patienteninfo

Nach 24 Jahren trat zum Jahreswechsel die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Sie regelt die Abrechnung von privaten Leistungen.

Die Anpassung war seit Jahren überfällig, da heute selbstverständliche Behandlungsangebote wie die Implantologie, Parodontologie, Kunststoff-Füllungen oder sogar die Zahnreinigung überhaupt nicht enthalten waren. Für diese Leistungen wurden bisher „ähnliche“ Gebührenziffern als „Analogpositionen“ herangezogen, da es seit 1988 weder preisliche noch inhaltliche Anpassungen der Gebührenordnung gab. Dieses Verfahren führte bei Privatversicherten häufig zu Erstattungsproblemen. Die neue Gebührenordnung schafft somit Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.

Die Leistungsvergütung wurde mit durchschnittlich 6% nur behutsam erhöht und liegt damit weit unter dem Inflationsausgleich. Welche Konsequenzen sich aus der GOZ-Novellierung in der Praxis ergeben, wird sich erst im Laufe der nächsten Wochen und Monate absehen lassen.

Offene Fragen gibt es aus heutiger Sicht bei der Abrechnung von Compositfüllungen. Der für eine dauerhaft haltbare Versorgung notwendige Zeitaufwand und Materialeinsatz wurde in den entsprechenden Positionen nicht abgebildet. Die Vergütung entspricht bei einer mehrflächigen Füllung lediglich der Hälfte des Betrages, der bei Soldaten der Bundeswehr oder Angehörigen der Bundespolizei in Ansatz gebracht wird.

Die individuelle Erstattungsleistung ist natürlich von Ihrem persönlichen Versicherungsschutz abhängig. Bei Fragen dazu empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Versicherungsbetreuer. In anderen Fällen hilft Ihnen auch unser Abrechnungsteam gerne weiter.

Unsere neue Webseite ist online!

Endlich ist es soweit. Im Laufe der Jahre konnte unsere Webseite das Informationsbedürfnis unserer Patienten nicht mehr im vollen Umfang befriedigen. Unser neuer Auftritt basiert auf einem Content-Management-System. Somit sind wir in der Lage, auch zwischendurch über Neuigkeiten aus unserer Praxis und der Zahnmedizin allgemein zu berichten.
Haben Sie vielleicht Fragen zu Zahnproblemen, dann bieten wir Ihnen unser Mitmach-Lexikon als Informationsplattform an. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden wir Ihnen hier gerne Fragen beantworten.

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