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Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Information zu gesetzlichen und privaten Leistungen in der Endodontie!

Wurzelbehandlung

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Mit einer Wurzelbehandlung kann der Zahn oftmals erhalten werden. Die Kosten für diese Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur, wenn gewisse Kriterien für den Zahn erfüllt werden. Zu den Bedingungen der Kassen zählt, dass der Zahnarzt die Wurzelkanäle vollständig behandeln kann und die Füllung bis in die Spitzen reicht. Die Übernahme der Kosten für die Wurzelbehandlung eines Backenzahns setzt voraus, dass dieser Teil einer vollständigen Zahnreihe oder der letzte Zahn auf einer Seite ist. Bei Patienten mit vorhandenem Zahnersatz sollte die endodontische Behandlung eines Pfeilerzahnes gewährleisten, dass eine bereits vorhandene Brücke oder Prothese weiter genutzt werden kann und damit die Kosten für einen neuen Zahnersatz vermieden werden kann. Trifft keines dieser Kriterien zu, zahlt die Krankenkasse lediglich die Entfernung des kranken Zahnes.

Moderne Wurzelbehandlung

wann patienten die Kosten privat übernehmen müssen

Patienten müssen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen selbst tragen, sofern die oben genannten Kriterien der Krankenkassen nicht erfüllt sind. Neben dem OP-Mikroskop stellt auch die moderne Diagnostik mit Endometrie eine Privatleistung dar. Bei dieser Längenbestimmung der Zahnwurzel wird eine elektrische Widerstandsmessung durchgeführt. Im Vergleich zum klassischen Röntgen ist die Endometrie verlässlicher, weil hier die tatsächlich Länge bis zur Verengung des Wurzelkanales gemessen wird. In Abhängigkeit vom individuellen Aufwand sowie vom Behandlungsverlauf fallen bei einer modernen Wurzelbehandlung eigenanteilig Kosten zwischen 600 und 1500 Euro an.


Informieren Sie sich bei uns ausführlich über die verschiedenen Methoden der Wurzelbehandlung sowie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihren Kostenträger. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

DAS dentalMIKROSKOP – UNSICHERHEITEN BEI DER DIAGNOSTIK VERMEIDEN

Nicht in jedem Fall kann der Zahnarzt vor Beginn der Wurzelbehandlung garantieren, dass die Bedingungen der Krankenkassen eingehalten werden. Manchmal lassen sich Wurzelkanäle auf einem Röntgenbild nur schwer erkennen. Dann darf der Zahnarzt nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Für eine präzise Diagnose verwendet unsere Zahnarztpraxis deshalb zusätzlich ein OP-Mikroskop mit einer bis zu 25-fachen Vergrößerung. Somit können auch feinste Wurzelkanäle sichtbar gemacht werden. Ein weiterer Vorteil des OP-Mikroskops ist, dass die Behandlung für den Patienten möglichst präzise und vorhersagbar erfolgen kann. Leider stellt gerade der Einsatz dieses wichtigen Diagnostik-Instruments eine Privatleistung dar und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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